Wer ist Schuld?
Stell Dir vor, ein Freund legt Dir einen Schokoriegel auf den Tisch, mit der kleinen Notiz "Hoffentlich hilft es". Stell Dir vor, Du setzt Deine Lesebrille nicht auf und isst den ganzen Riegel auf einmal. Und nun... Stell Dir vor, der Riegel enthielt 120 mg THC und Du hattest keine Ahnung davon! Jetzt bist Du so stoned wie noch nie in Deinem Leben und gerätst in Panik!
Zwölf Stunden später bist Du zwar noch immer stoned, kannst Dich aber wenigstens mit dem Hersteller des Schokoriegels in Verbindung setzen und verlangst, dass jemand für das, was Dir passiert ist, verantwortlich gemacht wird.
Der Riegel war jedoch klar mit einem Cannabis-Warnhinweis auf der Vorder- und Rückseite, sowie mit der THC-Menge pro Stück und der Gesamtmenge gekennzeichnet.
Wir konnten unserem Kunden (und unfreiwilligen Versuchskaninchen) zum Glück einige Ratschläge geben den Rausch zu überwinden: Viel trinken, eine Kleinigkeit essen, zu Hause bleiben, schlafen, vielleicht etwas CBD als Gegenmittel zu sich nehmen und - vielleicht das Wichtigste - die unangenehme Situation so gut es gut anzunehmen, sich nicht dagegen zu wehren. Du sitzt jetzt nun mal in diesem Boot, ob freiwillig oder nicht. Warum also nicht einfach die schöne Aussicht genießen?
Aber zurück zur Schuldfrage. War es unser Fehler, weil wir keinen größeren Warnhinweis auf der Verpackung hatten? Oder vielleicht der Freund, der es gut gemeint hat, aber nicht gesagt hat: "Hey, pass auf, das Zeug ist stark und enthält THC!” Oder muss sich am Ende der Verbraucher selber auf die Finger hauen, weil er vorher nicht genau geprüft hat, was er sich in den Mund steckt? Vielleicht sind auch wir alle zusammen gleichermaßen daran Schuld, was passiert ist?
Die Verpackungsvorschriften für den Konsum von Cannabis für Erwachsene ist in Maine, wo unsere Edibles hergestellt werden, sehr spezifisch. Die Liste der Dinge, die auf dem Etikett stehen müssen, ist ganze 40 Punkte lang und regelt unter anderem auch die Mindestgröße des Warnhinweises. Verhindern konnten all diese Auflagen diesen Vorfall trotzdem nicht.